ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.nationaltheater.de veröffentlichte Webpräsenz des Nationaltheaters Mannheim.

Als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim streben wir an, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der »Web Content Accessibility Guidelines 2.1« (WCAG 2.1 AA.)

Derzeit findet ein Prüfverfahren zur Einhaltung der Anforderungen statt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das voraussichtliche Ergebnis der Prüfung wird ergeben, dass die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nicht vollständig vereinbar ist.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Inhalt und Navigation von www.nationaltheater.de in Leichter Sprache
  • Das Heranzoomen der Webseite über die Tastenkombination STRG + ist nicht funktional. Bei mehrfacher Betätigung beider Tasten wechselt die Anzeige jedoch in den mobilen Modus, was die Inhalte vergrößert.
  • PDF‐Dokumente sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich.
  • Bei einigen Bildgalerien auf Produktionsseiten fehlen aktuell Alternativtexte. Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle Bildgalerien mit Alternativtexten zu versehen.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.nationaltheater.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

b) Gemäß der Vorgaben der BITV 2.0 sind folgende Inhalte in Planung:

  • Barrierearme Programmhefte als PDFs
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
  • Ein Video zu den Inhalten dieser Webseite in deutscher Gebärdensprache (DGS)
  • Stücktexte in Einfacher Sprache
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.09.2022 erstellt und am 02.12.2025 aktualisiert.

Zur Erstellung dieser Erklärung wurde die Mustererklärung gemäß Anlage 1 der L-BGG-DVO genutzt.

Veröffentlichungsdatum der Webseite

Diese Webseite wurde am 03.11.2022 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Webseite

Diese Webseite wurde zuletzt am 03.11.2022 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Fragen? Gerne können Sie uns dazu eine Nachricht senden. Beispielsweise können Sie die meisten nicht oder nur bedingt barrierefreien Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern. Wir werden zeitnah darauf reagieren.
Bitte kontaktieren Sie hierzu:

Frau Caroline Laging
Mitarbeiterin Marketing
Mozartstraße 9
68161 Mannheim
E-Mail: caroline.laging@mannheim.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Nationaltheater Mannheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Nationaltheater Mannheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Nora Welsch
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.