AGB

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Nationaltheater Mannheim (Nationaltheater) und seinen Besucher*innen (Besucher). Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnent*innen (Abonnenten) gelten daneben die Abonnementbedingungen. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden in den vom Nationaltheater herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen und im Internet bekannt gegeben. Änderungen bleiben dem Nationaltheater vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich das Nationaltheater bemühen, die Besucher rechtzeitig darüber zu informieren. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere, wenn diese durch Dritte (z.B. Presse) erfolgen, übernimmt das Nationaltheater keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Öffnungszeiten
a Die Theaterkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den auf der Website des Nationaltheaters (www.nationaltheater.de) angegebenen Zeiten geöffnet.
b Die Vorstellungskasse öffnet eine Stunde vor und schließt mit Vorstellungsbeginn.
4. Kartenverkauf, Bestellungen und Reservierungen
a Der Kartenvorverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen des Nationaltheaters genannten Zeitpunkten. Fällt der erste Vorverkaufstag auf einen Sonntag, beginnt der Vorverkauf am Samstag, bei einem Feiertag am Tag davor. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Vorverkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen des Nationaltheaters.
b Das Nationaltheater behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/ oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken. Die für den Kartenverkauf bereitgestellten Kartenkontingente sind insbesondere von den vertraglichen Verpflichtungen des Nationaltheaters mit Abonnenten und Besucherorganisationen abhängig.
c Kartenbestellungen sind entsprechend der nachfolgenden Regelungen verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung sind neue Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung noch offener Forderungen nicht möglich.
d Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des Kartenvorverkaufs möglich. Telefonisch bestellte Karten gelten als vorläufig reserviert und bleiben bis zu dem vom Kassenpersonal genannten Termin reserviert. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Der Termin, zu dem die Karten spätestens abgeholt bzw. bezahlt sein müssen, wird bei Bestätigung der Reservierung mitgeteilt. Nach diesem Zeitpunkt kann das Nationaltheater anderweitig über die Karten verfügen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Karten verbleiben die Karten im Eigentum des Nationaltheaters. Nach erfolgter Bezahlung können die Karten auf Wunsch des Bestellers gegen Gebühr per Post oder gebührenfrei per E-Mail zugesandt werden. Beim Versand der Karten per Post trägt der Käufer das Versandrisiko. Bei Verlust ist das Nationaltheater nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Ist eine rechtzeitige Zustellung der Karten nicht mehr möglich, werden diese zur Abholung an der Abendkasse hinterlegt. Hinterlegte Karten, die nicht abgeholt werden, werden nicht ersetzt. Für die Abendkasse reservierte Karten bleiben bis ½ Stunde vor Beginn der Vorstellung reserviert und gehen, wenn diese bis dahin nicht abgeholt wurden, anschließend in den freien Verkauf.
e Schriftliche Kartenbestellungen per Post oder E-Mail werden mit Beginn des Kartenvorverkaufs in der Reihenfolge ihres Eingangs zeitgleich mit dem Verkaufsbeginn an der Tageskasse und den telefonischen Bestellungen bearbeitet. Erst mit der telefonischen oder schriftlichen Rückbestätigung der Bestellung durch das Nationaltheater gelten schriftlich bestellte Karten als vorläufig reserviert. Im Übrigen gelten die Bestimmungen wie in Abschnitt d).
f Bei Kartenbestellungen im Rahmen des Online-Kartenverkaufs beschränkt sich das Platzangebot auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Beim Online-Kartenverkauf können nur ausgewählte Ermäßigungen angeboten werden. Zahlungen sind nur mit Kreditkarte (American Express, Master-Card, VISA) möglich. Für Bearbeitung und Versand wird eine Gebühr erhoben, die mit dem Kartenpreis abgebucht wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen wie in Abschnitt d).
g Tickets (Wahlabonnement-Tickets, Unikat-Tickets, Weihnachtsabonnement-Tickets) sind bis Ende der Spielzeit einzulösen.
h Es können Gutscheine mit einem beliebigen Wert erworben werden, die später beim Kauf von Eintrittskarten o. ä. an der Theaterkasse zahlungshalber eingelöst werden können. Diese Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Gutschein erworben wird. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
5. Eintrittspreise und Ermäßigungen
a Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen und Aushängen des Nationaltheaters ersichtlich. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen oder Gastspielen) ist eine besondere Preisgestaltung möglich. Außerdem bleibt es dem Nationaltheater vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Preisänderungen durchzuführen.
b Schwerbehinderte erhalten Karten zum ermäßigten Preis, wenn der Ausweis des Behinderten ein »B« für die notwendige Begleitperson ausweist. Die notwendige Begleitperson erhält freien Eintritt, muss allerdings den entsprechenden Aufpreis für das vrn-Ticket bezahlen. Ist im Ausweis kein »B« vermerkt, muss der volle Kartenpreis entrichtet werden.
c Kinder, Jugendliche und Erwachsene, für die ein Kindergeldanspruch besteht, erhalten ermäßigte Karten für ausgewählte Vorstellungen und Preisgruppen. Der Nachweis wird bis zum 27. Lebensjahr beim Einlass durch Vorweisen eines gültigen Schüler- oder Studierendenausweises oder eines geeigneten anderen Nachweises erbracht. Ferner erhalten Inhaber des Sozialpasses ermäßigte Karten für ausgewählte Vorstellungen und Preisgruppen, wobei der Sozialpass ebenfalls beim Einlass vorzuzeigen ist.
d Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist beim Einlass unaufgefordert vorzuweisen. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
6. Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten
a Eintrittskarten können gegen eine Gebühr von 5 € pro Karte und bis zu drei Tagen vor der Veranstaltung zurückgenommen oder getauscht werden. Die Karte muss an der Theaterkasse vorliegen, Versandkosten können nicht erstattet werden. Der Geldwert der Eintrittskarte wird in Form eines Wertgutscheins erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Silvestervorstellungen sind vom Rückgabe- und Umtauschrecht ausgeschlossen.
b Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt das Nationaltheater eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
c Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u. a.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten gegen einen Umtauschschein zurückgegeben oder der Kartenpreis erstattet werden (gilt nicht für Partnerabonnement und Regionalabonnement und Extraklasseabonnement).
7. Einlass zu den Aufführungen
a Beim Zutritt ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementausweis sowie, falls nötig, ein entsprechender Ermäßigungsnachweis vorzuzeigen.
b Nach Vorstellungsbeginn können Besucher erst zu einem jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Bei bestimmten Vorstellungen sowie in den Spielstätten Studio, Casino und im Jungen Nationaltheater ist ein Nachlass ganz ausgeschlossen.
c Das Nationaltheater kann anlassbezogen – z. B. zum Infektionsschutz – weitere Zugangsvoraussetzungen festlegen.
8. Sichtbehinderungen
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt sind Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich. Plätze mit Einschränkungen können beim Verkaufspersonal erfragt werden.
9. Garderobe
a Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.
b Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haftet das Nationaltheater nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden.
10. Übertitel
Bedingt durch die baulichen Gegebenheiten der verschiedenen Spielstätten während der Umbauspielzeiten sind Übertitel ggfl. nicht von allen Plätzen aus uneingeschränkt sichtbar. Es besteht kein Anspruch auf die vollständige Lesbarkeit der Übertitelung.
11. Bild- und/oder Tonaufnahmen
a Bild- (Film, Video etc.) und/ oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen des Nationaltheaters sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, wird vom Nationaltheater eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den Eigentümer ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
b Für den Fall, dass das Nationaltheater eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/ oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
12. Hausrecht
a Das Nationaltheater übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt im Rahmen seines Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
b Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Nationaltheater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.
c Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
d Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt.
e Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Nationaltheaters nicht gestattet.
f Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
g Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet.
13. Haftung
Für Personen- und Sachschäden, die ein Besucher in den Räumen des Nationaltheaters erleidet, haftet das Nationaltheater nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
14. Datenerhebung / -schutz
a Im Nationaltheater werden persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister, die im Auftrag des Nationaltheaters Kundendaten, z.B. zum Versand von Informationen bzw. Publikationen verarbeiten, werden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung vertraglich streng verpflichtet, Informationen nicht Dritten weiterzugeben. Bestelldaten von Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Abwicklung der Bestellungen erforderlichen Umfange verwendet und gespeichert. Unter der Kundennummer werden Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Bank- bzw. Kreditkartenverbindung gespeichert, die Kreditkartennummern jedoch ohne die genannte Kartenprüfnummer KPN.
b Die für den Vorstellungsbesuch erhobenen Daten werden nach den vorgeschriebenen Zeiten gemäß der DSGVO gelöscht.
15. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim.

16. Inkrafttreten
Diese AGB treten am 01.01.2024 in Kraft.