Persönliche Erklärung von Marc Stefan Sickel zur Berichterstattung im »Mannheimer Morgen« vom 07. Mai 2021
Die Meinungs- und Pressefreiheit sind elementar für unseren demokratischen Verfassungsstaat.
Frei seine Meinung sagen zu dürfen, ist in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit. Das schließt Kritik ein. Auch polemische Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit richtigerweise geschützt. Diese endet jedoch, wenn bewusst unwahre Tatsachen behauptet werden.
Das gleiche gilt für die Presse. Sie hat nicht nur das Recht, sondern vielmehr die Pflicht, sich frei zu äußern. Die Medien entscheiden selbst, über welche Themen sie berichten. Sie bestimmen nicht nur die Inhalte, sondern übernehmen auch die Verantwortung für die Form. Ebenso wie die Meinungsfreiheit gilt auch hier, dass Medien keine falschen Tatsachen behaupten dürfen.
Die entsprechende Einschränkung ist in Art. 5 Abs. 2 GG normiert: Die Meinungs- und Pressefreiheit finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Dies vorangestellt stelle ich Folgendes fest:
Bereits der Einstieg in den »Bericht« der Journalisten Dettlinger und Ragge ist schief. Richtig ist, dass es zu Beginn meiner Tätigkeit ein intensives Gespräch während eines Mittagessens zwischen Herrn Dettlinger und mir gegeben hat, das mittels Aufnahmegerät aufgezeichnet wurde. Danach gab es weitere Fragen von Herrn Dettlinger und Antworten von mir per E-Mail. Und dann? Dann ist wochenlang nichts geschehen, also keine Veröffentlichung. Mittlerweile waren naturgemäß etliche Aussagen nicht mehr aktuell, weshalb es dann schlussendlich zu keiner Veröffentlichung kam. Dass das – auch journalistisch – unprofessionell und schlicht unhöflich ist, ist das Eine. Dies im Lichte dieses Vorgangs als »eitel und arrogant« zu bezeichnen, müsste eher in Richtung des Journalisten Dettlinger zurückgespielt werden.
Um eine ganz andere Hausnummer handelt es sich dann bei den Ausführungen unter der Zwischenüberschrift »Sickel wollte zurück in alte Zeiten«. Offensichtlich bewusst wahrheitswidrig wird unterstellt, ich hätte eine Position als Generalintendant und die Abschaffung des Fünf-Intendant*innen-Modells angestrebt. Wörtlich heißt es: »Nach Informationen dieser Redaktion präferierte Sickel langfristig sogar wieder ein anderes Führungsmodell, sprich die Abkehr von den eigenverantwortlichen gleichberechtigten Spartenintendanten. Für die Rückkehr zur Lösung mit einem Generalintendanten Sickel an der Spitze des Hauses am Goetheplatz, dem alle Sparten unterstehen, gab es aber keine Mehrheit im Gemeinderat und auch keine Zustimmung an der Stadtspitze.«
Ich stelle fest: Nichts davon ist zutreffend, nichts davon wurde je von mir gedacht, geäußert, geschweige denn entsprechend gehandelt. Selbstverständlich werde ich gegen diese bewusst wahrheitswidrige Falschbehauptung, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, rechtlich vorgehen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die beiden Journalisten unter nahezu vollständiger Ausblendung dessen, was in den letzten Jahren – man stelle es sich vor, auch erfolgreich! – umgesetzt und erreicht worden ist, darin gefallen, auf rein persönlicher Ebene zu attackieren. Journalistische Sorgfaltspflicht und Wahrhaftigkeit: Fehlanzeige!
Leider ganz schlechter – nicht nur journalistischer – Stil!!!
Soziale Medien