Abobedingungen

  1. Zwischen der/dem Abonnent*in und dem Nationaltheater Mannheim kommt für eine Spielzeit ein Vertrag im Sinne des BGB zustande. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

  2. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr (Spielzeit) abgeschlossen und verlängert sich automatisch für die folgende Spielzeit, wenn es nicht bis zum 15. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitige Kündigung unbefristet und kann jederzeit mit einer Frist von einem Kalendermonat gekündigt werden.

  3. Bis zum Ende der laufenden Spielzeit müssen eventuelle Änderungswünsche innerhalb eines bestehenden Abonnements vorliegen (Änderungen des Platzes, der Wechsel des Abonnements usw.). Bei einem Wechsel des Abonnements kommt zwischen der/dem Abonnent*in und dem Nationaltheater Mannheim ein neuer Vertrag im Sinne des BGB zustande und die unter Punkt 2 genannten Vertrags-/Kündigungslaufzeiten starten erneut.

  4. Die Zahlung des Abonnementpreises ist nach Abschluss des Abonnementvertrages sofort fällig. Bei einem Festplatzabonnement besteht die Möglichkeit der Zahlung in zwei Raten zum 01.10. und 01.02 der jeweiligen Spielzeit.

  5. Der/die Abonnent*in hat die Möglichkeit, im Verhinderungsfalle – höchstens jedoch viermal – sein Abonnement für eine andere Vorstellung umzutauschen. Der beabsichtigte Umtausch muss entweder gegen Vorlage der Abonnementkarte oder telefonisch bis spätestens zwei Tage vor dem Vorstellungstag vorgenommen werden. Umtauschscheine können über die Theaterkasse, telefonisch oder über die Website des NTM eingelöst werden. Beim Wechsel von einer Spielgattung oder in eine andere Preisgruppe kann es zu einer Zuzahlung kommen. Der Umtauschschein hat eine Gültigkeit von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum. Ersatzansprüche für Vorstellungen, die versäumt wurden oder für verloren gegangene Umtauschscheine können nicht anerkannt werden.

  6. Adressen- bzw. Namensänderungen für das Abonnement sind zeitnah der Theaterkasse bekanntzugeben.

  7. Besucher, die nach Beginn der Veranstaltung eintreffen, haben ausschließlich auf Weisung des Servicepersonals Recht auf Einlass.
    Im Studio, im Casino und im Jungen Nationaltheater ist ein Einlass nach Beginn der Vorstellung nicht möglich.

  8. Ton-/Bildaufnahmen unserer Aufführungen sind strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar.

  9. Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe, dieser zur Abwicklung des Abonnements erhobenen personenbezogenen Daten, erfolgt nicht.

  10. Unsere Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO können Sie jederzeit im Aushang an der Theaterkasse oder unter www.nationaltheater-mannheim.de/datenschutz einsehen.

  11. Änderungen des Spielplanes bleiben vorbehalten, sie berechtigen nicht zum Rücktritt vom Abonnement. Änderungen und Verlegungen werden gesondert durch die Presse bekannt gegeben.

Stand: Januar 2024